Michael Lander - Heilpraktiker
Master of Chinese Medicine M.C.M. (LICCM Basel / China Medical University Taichung, Taiwan)
Eingangsgespräch und
Diagnose:
Zu Beginn einer Behandlung steht das Eingangsgespräch. Hier möchten wir den Verlauf Ihrer Krankheits-geschichte nachvollziehen. Zudem werden weitere Symptomatiken festgehalten, um das Bild Ihrer körperlichen Gesamtverfassung zu vervollständigen.
Dieses Eingangsgespräch erfolgt in Kombination mit der Puls-, Zungen und Bauchdiagnose und dauert ca. 60-90 Minuten. Anschließend können wir Ihnen eine Empfehlung über die nötigen Behandlungsmethoden geben.
Falls es nötig sein sollte werden weiterführende Untersuchungen bei entsprechenden Fachärzten erbeten (Röntgen, MRT, Laboruntersuchungen, weiterführende Diagnostik,...).
Behandlungen:
Die folgenden Termine sind Behandlungstermine.
Die Behandlungen finden in der Regel ein- bis zweimal wöchentlich statt und dauern zwischen 40 und 60 Minuten. Zur Behandlung Ihrer Beschwerden stehen verschiedene Behandlungspraktiken zur Verfügung.
Um die Veränderungen von Organen und Symptomen festzustellen, finden regelmäßig Zwischenunter-suchungen statt. Auf diese Weise kann die Therapie stets Ihrem jeweiligen organischen und gesundheitlichen Zustand angepasst und optimiert werden.
Die Kräuterabkochungen werden in der Regel alle 2-3 Tage zu Hause selbst in Eigenregie hergestellt und nach Anweisung getrunken.
Die Dauer der Behandlung ist abhängig von Ihren Beschwerden und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Anfängliche Schätzungen beruhen lediglich auf Erfahrungswerten. Meist sind einige Wochen bis mehrere Monate als Behandlungsdauer anzusetzen (in einigen Fällen können auch längere Behandlungszeiträume möglich sein).
Meine Behandlungspreise richten sich NICHT nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985.
Eine Auflistung der möglichen Behandlungskosten bekommen Sie automatisch nach der Buchung eines Online-Termins oder auf Anfrage per E-Mail zugesandt.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten keine Heilpraktikerleistungen.
Zusatzversicherungen bzw. private
Vollversicherungen erstatten die Behandlungskosten anteilig, je
nach Vertrag.
Die Kräuterkosten werden in der Regel
nicht übernommen.
Für genaue Informationen zu Ihrem Vertrag befragen Sie Ihren Versicherungsberater und bringen diese Informationen mit in die Praxis, damit Ihr individueller Vertrag bei der Abrechnung teilweise berücksichtigt werden kann.
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